In der Bundesrepublik Deutschland ist die Abteilung Protokoll Inland des Bundesministerium des Innern für die Beflaggung der Dienstfahrzeuge zuständig.
In der Praxis werden zwei Flaggen geführt wenn sich neben dem Amtsinhaber eine weitere Person (z. B. Gast) im Fahrzeug befindet, die zur Führung einer Flagge berechtigt ist. In diesem Fall wird der Stander des Amtsinhabers am linken Kotflügel und der Stander des Gastes am rechten Kotflügel angebracht.
Ansonsten wird nur eine Flagge auf der Beifahrerseite am Fahrzeug geführt.
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika führt rechts die USA-Flagge und links die Flagge des Präsidenten.
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Sunday, 05. September 2010
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