Eine Flagge ist ein meist vereinfachend-symbolisches Zeichen, das die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gemeinschaft markiert.
Der Ursprung des Worts "Flagge" ist im alten sächsischen oder germanischen Wort "Flaken" oder "Ffleogan" zu suchen, was so viel wie „Im Winde wehen“ bedeutet.
"Flagge" und "Fahne" werden umgangssprachlich oft gleichbedeutend gebraucht, vor allem an Land.
Entstehungsgeschichtlich sind Flaggen die Abbildung der Wappen auf einem Tuch und symbolisierten die Zugehörigkeit eines Trupps von Kämpfern zu einem Kriegsherrn.
Im engeren (rechtlichen) Sinne ist eine "Flagge" ein Stück Tuch, das man wegwirft und ersetzt, wenn es zerrissen ist - ganz anders als eine "Fahne", die immer ein Unikat ist und wenn verschlissen (z.B. bei Regimentsfahnen) zeremoniell beerdigt werden müsste.
Flaggen sind ersetzbar, sie werden in vielen Größen und in hoher Stückzahl hergestellt - eine Fahne dagegen ist ein nicht vertretbares Einzelstück (Vereinsfahne, Zunftfahne, Regimentsfahne). Technisch besteht der Unterschied zwischen "Fahne" und "Flagge" darin, dass die Fahne fest am Stock befestigt ist - während eine Flagge oft an einem Mast oder Flaggenstock mit Leinen gehisst oder niedergeholt werden kann.
Alle Staaten haben eine Staatsflagge als nationales Symbol. Oft ist das Aussehen solcher Flaggen im jeweiligen Staat verfassungsmäßig festgeschrieben. Für das Staatsoberhaupt existiert häufig eine eigene Fahne, die bei örtlicher Anwesenheit gehisst wird. Für den deutschen Bundespräsidenten ist es ein schwarzer Bundesadler auf goldenem Grund mit rotem Rand. Für die Marine und andere Institutionen werden Variationen der Staatsflagge benutzt, die um Symbole ergänzt sind.
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Sunday, 05. September 2010
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