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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes endgültigen Vertrags zwischen der magFlags GmbH und dem Kunden im Hinblick auf den Service und setzen alle anderen Absprachen, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden, außer Kraft.

§1 Auftragsannahme

Zwischen magFlags und dem Kunden kommt in dem Moment ein Vertrag zustande, wenn magFlags dem Kunden die Auftragsannahme bestätigt. Die Bestätigung kann durch die Lieferung der Ware erfolgen. Angebote auf diesen Webseiten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Alle Aufträge werden nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Der Kunde erkennt diese mit der Auftragserteilung an.

§2 Preise

Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt werden.

Die Preise verstehen sich ab dem Betriebssitz von magFlags. Die Preise sind inklusive Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt, und ohne Kosten für Verpackung und Versand.

Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Kosten werden auf der Webseite spätestens vor dem endgültigen Vertragsabschluss dargestellt.

§3 Lieferbedingungen

1. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht von magFlags.

2. Alle Aufträge werden möglichst kurzfristig ausgeführt. magFlags strebt eine Lieferzeit von 48-72 Stunden an. Geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Für Lieferverzögerungen durch den Versandweg übernimmt magFlags keine Garantie.

3. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht magFlags von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.

4. Das Einhalten einer Lieferfrist hängt immer von unserer eigenen rechtzeitigen Belieferung ab. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die magFlags nicht zu vertreten hat, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

5. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, welche nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

6. Ersatzlieferungen sind zulässig, wenn ein bestimmter Artikel nicht lieferbar ist. magFlags sendet dann eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware als Ersatz zu (Ersatzartikel). Bei Nichtgefallen kann ein Ersatzartikel porto- und verpackungsfrei zurückgegeben werden.

§4 Versand

Der Versand erfolgt durch die Deutsche Post oder von magFlags beauftragte Kurierdienste; die Kosten werden nach einer Preisliste von magFlags oder nach Vereinbarung berechnet.

§5 Widerrufsrecht

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der bestellten Ware hat der Verbraucher das Recht, den Kaufvertrag zu widerrufen oder die Ware zurück zu senden. Von dieser Regelung ausgenommen sind:

- entsiegelte Datenträger (z. B. CDs, DVDs, Videos, Software)

- Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurde

- Ware, die nach Kundenspezifikation konfektioniert wurde

- Ware, die verändert wurde

- Ware, die verschmutzt wurde

- Ware, die sichtbare Gebrauchsspuren aufweist

Der Warenwert und gegebenenfalls auch die Versand- bzw. Portokosten werden dem Kunden dann auf das bei der Bestellung angegebene Bankkonto überwiesen oder durch Zusendung eines Verrechnungsschecks erstattet.

Ab einem Warenwert von 40,00 EUR sowie bei berechtigten Reklamationen erstattet magFlags dem Kunden die Versand- bzw. Portokosten. Die durch den Kunden verauslagten Versand- bzw. Portokosten werden in diesem Fall dem Kundenkonto bei magFlags gutgeschrieben oder, soweit er dies ausdrücklich wünscht, erstattet.

Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, wir erstatten Ihnen den Portobetrag unter oben stehenden Bedingungen zurück; anderenfalls müssen wir das von der Post erhobene Strafporto von dem Erstattungsbetrag abziehen.

Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Funktion der Ware prüfen und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.

Allen Rücksendungen ist unbedingt eine Kopie des Lieferscheines bzw. der Rechnung beizulegen.

§6 Gewährleistung

Berechtigte Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unter Beifügung von Lieferschein / Rechnung gegenüber magFlags angemeldet werden. Als berechtigte Mängel gelten technische Unzulänglichkeiten die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt, sofern der Kunde Unternehmer ist, eine Anzeigefrist von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware beim Kunden. Ist der Kunde Verbraucher, gilt für nicht offensichtliche Mängel eine Anzeigefrist von 24 Monaten seit Ablieferung beim Kunden.

§7 Reklamationen

Für Reklamationen gelten die gleichen Bestimmungen wie unter §6 Gewährleistung.

§8 Stoffe und Bedruckung

Stoffe und deren Bedruckung können ihre Eigenschaften und Aussehen unter Hitze- und Feuchtigkeitseinflüssen verändern. Veränderungen dieser Art sind eine natürliche Abnützung und rechtfertigen keine Gewährleistungsansprüche und Reklamationen. Dies gilt sowohl für witterungbedingte Veränderungen wie auch für Veränderungen nach Waschvorgängen.

§9 Zahlungsbedingungen

Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Zahlung der Rechnungen. In den Rechnungen können Beträge für Waren und Dienstleistungen Dritter enthalten sein.

Sofern nichts anderes vereibart wurde liefern wir ausschliesslich gegen Vorkasse. Vorauszahlungen oder Aufträge zur Abbuchung werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens mit Auslieferung der Ware fällig und spätestens 14 Tage nach diesem Zeitpunkt und Zugang der Rechnung zu zahlen.

Befindet sich der Kunde bei Zahlungen gegen Rechnung nach 14 Tagen mit der Zahlung im Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zahlen, wenn weder der Kunde noch magFlags einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.

Bei Zahlung gegen Rechnung stehen magFlags die im Folgenden beschriebenen Sicherungsrechte zu: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von magFlags. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache auf magFlags. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltich mitverwahrt.

Kommt der Kunden seiner Zahlungspflicht nicht nach, behalten wir uns vor

- den Kunden von der Nutzung des Service bis zum Zahlungseingang zu sperren oder

- den Kunden von der Nutzung des Service dauerhaft auszuschließen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§10 Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz erarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sollte der Kunde Änderungen, Sperrungen oder Löschungen seiner Daten wünschen, hat er sich zu magFlags zu wenden.

§11 Bezug weiterer Informationen

Der Kunde erklärt sich bereit, das magFlags mittels der angegebenen eMail Adresse künftig allgemeine Informationen (sog. Newsletter) übersenden darf. Dieser Service ist weder mit Kosten, noch mit einer weiteren Verpflichtung verbunden. Der Kunde kann die völlig unverbindlichen Informationen jederzeit in seinem persönlichen Account abbestellen. Der Informationsinhalt und die Einbeziehung von Kooperationspartnern ist der Redaktion von magFlags vorbehalten.

§12 Urheberrechte

Bei allen uns übergebenen Daten und Arbeiten wird das Urheberrecht des Auftraggebers vorausgesetzt, insbesondere in Bezug auf die Rechte Dritter, an der auf den Motiven abgebildeten Personen oder Gegenständen. Aus einer etwaigen Urheberrechtsverletzung entstehende Folgen trägt allein der Auftraggeber. Sollten dritte Personen gegenüber magFlags eine Verletzung ihrer Bildrechte oder Markenrechte durch den Kunden geltend machen, verpflichtet sich der Kunde, uns von sämtlichen gegenüber magFlags von dritter Seite geltend gemachten Ansprüchen freizustellen und magFlags etwaige sonstige Schäden zu ersetzen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.

§13 Sonstiges

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Vertragssprache ist deutsch.

Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Sitz von magFlags Matthias Jaekle vereinbart.

Ist oder wird eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies weder die Wirksamkeit des verbleibenden Teils der Bestimmungen noch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Für diesen Fall verpflichten sich die Partner, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Partner am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Partnern nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

magFlags GmbH
Stand: 22.01.2009

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Unsere Fahnenständer sind beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt.

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